Verkehrberuhigung durch Fahradstraßen und Spielstraßen
Mit Ausnahme der geplanten Erschließungsstraße sollten alle neu zu erstellenden Straßen im BA5 als Spielstraßen und/oder Fahrradstraßen ausgewiesen werden.
Dieses sollte auch ausgedehnt werden auf die an den BA5 angrenzenden Straßen (Straßl ins Holz, Frau-von-Uta-Straße, Graf-Ottenburg-Straße, Karotschstraße und Truchthari-Anger), diese sind nicht als Durchgangsstraßen konzipiert (als die sie aktuell leider häufig missbraucht werden) sondern nur zur Erschließung der dortigen Wohnhäuser und sollten daher ebenfalls umgewidmet werden in Spiel- oder Fahrrad-Straßen.