Wie werden die Bürger an der Planung beteiligt?
Vor Beginn und im Nachgang des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist eine intensive Bürgerinformation und -beteiligung im Rahmen von Veranstaltungen durch die Projektpartner vorgesehen.
Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbs werden Hinweise und Anregungen zur Quartiersentwicklung auf verschiedenen Wegen gesammelt und in das Verfahren zum Wettbewerb aufgenommen. Hierzu gehört die Möglichkeit einer niederschwelligen Beteiligung über das Internet, eine Bürgerinformationsveranstaltung Ende Juli 2021, persönliche Gesprächsangebote im Sommer 2021 sowie eine Workshop-Veranstaltung nach den Sommerferien.
Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung der Landeshauptstadt in der sogenannten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert und somit über die Bauleitplanentwürfe unterrichtet. In dieser Phase hat jeder Bürger die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.
Eine weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt dann im Rahmen der sogenannten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als wesentlichen Verfahrensschritt der Bauleitplanung im Vorfeld eines Beschlusses über den zukünftigen Bebauungsplan als Satzung der Landeshauptstadt München.