Herzlich willkommen!

© Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung

Willkommen auf der Informations- und Beteiligungsplattform BA5 im Dialog!
Auf diesem Portal lädt Sie die Eigentümergemeinschaft des BA5 ein alle wichtigen Information rund um den Planungsprozess einzusehen und mit der Eigentümergemeinschaft BA5 in den Dialog zu treten.
BA5 - das ist der 5. Bauabschnitt der Messestadt Riem / Arrondierung Kirchtrudering. Er wird als Bindeglied zwischen der Messestadt und dem Ortskern Kirchtrudering dienen.

In den kommenden Jahren wird auf der Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ein Bebauungsplan durch die Landeshauptstadt München in Abstimmung mit den Eigentümern des BA5 aufgestellt. Auf dieser Basis soll schrittweise das neue Quartier mit Wohnnutzungen, sozialen Infrastruktureinrichtungen, friedhofsbezogenenem Gewerbe, Erschließungsmaßnahmen sowie Grün- und Freiflächen entstehen. Mit der Realisierung des 5. Bauabschnitts soll die Entwicklung der Messestadt Riem vorläufig seinen Abschluss finden und der Siedlungsrand Kirchtruderings mit Übergang zum Riemer Park arrondiert werden.

Nun sind Sie gefragt - schon jetzt können Sie uns bei der Erarbeitung der Grundlagen für den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb mit Ihren Erfahrungen und Anregungen unterstützen. Die Eigentümergemeinschaft des BA5 lädt Sie zum Dialog ein.

Informations-Artikel

FAQ

Bürgerbeteiligung

Wer kann mitmachen?

Es können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Besonders angesprochen sind die Anwohnerinnen und Anwohner.

Was ist das Ziel dieser Plattform?

Die Eigentümergemeinschaft des BA5 möchte Sie mit Hilfe dieser Plattform über die städtebauliche und landschaftsplanerische Projektentwicklung des 5. Bauabschnitt während des gesamten Planungsprozesses fortwährend informieren.
Über die nächsten Monate und Jahre sollen Sie kontinuierlich Informationen über den Projektfortschritt erhalten.
Außerdem möchten die Eigentümer mit Ihnen in den Dialog treten.

Daher wird es vor dem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb im Herbst im Rahmen eines Online-Dialogs aber auch zweier Veranstaltungen die Möglichkeit geben, dass Sie Ihre Hinweise in den Prozess einbringen können.

Ihre Rückmeldungen sollen in die Auslobung für die Planer*innen und Architekt*innen einfließen.

Wie werden die Bürger an der Planung beteiligt?

Vor Beginn und im Nachgang des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist eine intensive Bürgerinformation und -beteiligung im Rahmen von Veranstaltungen durch die Projektpartner vorgesehen.

Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbs werden Hinweise und Anregungen zur Quartiersentwicklung auf verschiedenen Wegen gesammelt und in das Verfahren zum Wettbewerb aufgenommen. Hierzu gehört die Möglichkeit einer niederschwelligen Beteiligung über das Internet, eine Bürgerinformationsveranstaltung Ende Juli 2021, persönliche Gesprächsangebote im Sommer 2021 sowie eine Workshop-Veranstaltung nach den Sommerferien.

Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung der Landeshauptstadt in der sogenannten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert und somit über die Bauleitplanentwürfe unterrichtet. In dieser Phase hat jeder Bürger die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.
Eine weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt dann im Rahmen der sogenannten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als wesentlichen Verfahrensschritt der Bauleitplanung im Vorfeld eines Beschlusses über den zukünftigen Bebauungsplan als Satzung der Landeshauptstadt München.

Benutzung der Webseite

Warum soll ich mich registrieren?

Nur registrierte Nutzer können alle Beteiligungsmöglichkeiten des Portals nutzen. Nur so können Sie z.B. an Dialogen teilnehmen und Vorschläge unterstützen. Im Zuge der Registrierung geben Sie sich einen Nutzernamen Ihrer Wahl. Sie treten im Portal nur unter diesem auf. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei. Ihre personenbezogenen Daten, wie E-Mail-Adresse oder Straße und Hausnummer, geben wir nicht an Dritte weiter, und sie werden anderen Nutzern auch nicht angezeigt. In den Datenschutzhinweisen können Sie im Detail nachlesen, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

Natürlich hat Ihre Registrierung auch für uns Vorteile. Damit stellen wir sicher, dass nur echte Personen Einträge vornehmen können und keine schadhaften Programme das Portal in Mitleidenschaft ziehen.

Projekt und Planung

Was für eine Art von städtebaulicher Wettbewerb wird stattfinden?

Es wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb stattfinden, der gemäß der „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ durchgeführt wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein tragfähiges und zukunftsweisendes Planungskonzept zu erhalten. Die Entwürfe werden von einer Jury beurteilt, der Vertreter*innen der Eigentümer, Mitglieder des Stadtrats und des Bezirksausschusses sowie externe Fachleute angehören. Einer oder mehrere Preisträger*innen werden mit der Komplemettierung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfs beauftragt
Am Wettbewerb nehmen fünfzehn Planungsteams (Architektur/Stadtplanung/Landschaftsarchitektur) teil. Fünf davon wurden bereits vorab ausgewählt. Zehn weitere werden in einem europaweit offenen Bewerbungsverfahren ermittelt.

Was ist ein Bauleitplanverfahren?

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), die eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Zeitplan: Wie geht es weiter?

Bevor der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb beginnen kann, war ein Entschluss des Stadtrates zur Aufstellung eines Bebauungsplans nötig. Es handelt sich um einen so genannten Änderungsbeschluss, denn für das Gelände existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (der für dieses Gelände aber nie entwickelt wurde). Dieser Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss, sowie ein Grundsatz- und Eckdatenbeschluss, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wird, einen Bebauungsplan für das Gelände auszuarbeiten, wurde im Juni 2021 gefasst.

Die Auslobung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs beginnt im Herbst 2021, das Ergebnis wird 2022 vorliegen. Die darauffolgenden Jahre sind von der Erarbeitung des Bebauungsplanes aus Basis des beauftragten Wettbewerbsergebnisses geprägt. Damit dieser in Kraft treten kann, ist der Satzungsbeschluss des Stadtrates nötig, der – wie bei Bebauugsplanverfahren dieser Größe üblich – in etwa zweieinhalb bis drei Jahren erwartet wird.

Stadt und Raum

Wie viele Wohnungen werden gebaut?

Wie dicht das neue Quartier bebaut werden kann und soll, dazu werden die Einreichungen zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb Auskunft geben. Als Maßgabe wurden vom Stadtrat etwa 2.500 Wohnungen beschlossen. Ob diese Größenordnung städtebaulich, landschaftsplanerisch und verkehrlich qualitätsvoll und verträglich realisiert werden, ist im Rahmen des Wettbewerbs zu prüfen.

Werden Miet- oder Eigentumswohnungen entstehen?

Bezüglich des frei finanzierten Teils der Wohnbebauung kann hierzu heute noch keine Auskunft gegeben werden; fest steht, dass städtischen Vorgaben zur Sozialgerechten Bodennutzung folgend im Umgriff des zukünftigen Bebauungsplanes mindestens 40 Prozent der Flächen für geförderten Wohnraum vorgesehen sind.

Wird es Hochhäuser geben?

Grundsätzlich ist es ein Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs, passende Übergänge zwischen der Bebauung Kirchtruderings sowie der baulichen Strukturen im Westen (vierter Bauabschnitt Wohnen der Messestadt Riem) und im Nord-Westen (Schulcampus) der Messestadt Riem zu finden. Der Entwurf der Münchner Hochhausstudie sieht moderate Höhenentwicklungen an diesem Standort vor. Genaue Aussagen können hierzu erst aufgrund der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs getroffen werden.

Wie ist die Situation des Stadtklimas im Projektgebiet?

Östlich an das Projektgebiet schließt der Riemer Park an, der als Teil des Regionalen Grünzuges 10 ausgewiesen ist.
Im Flächennutzungsplan sind von Nord nach Süd und in Ost-Westrichtung übergeordnete Grünzüge vorhanden. Gerade die Ost-West-Grünbeziehung entlang der Bahnlinie dient dem Biotopverbund und ist von hoher stadtklimatischer Relevanz als Kaltluftbahn bei austauscharmen Wetterlagen. Um diesen Grünzug sowie die dortige Frischluftschneise nicht zu gefährden, rückt die zukünftige Bebauung von den Gleisen ab, eine Baugrenze hin zu den Gleisen wird eingerichtet.

Wie ist die Grundwassersituation?

Sämtliche bauliche Eingriffe (wie z.B. Tiefgaragen) in den Grund werden mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem Wasserwirtschaftsamt, abgesprochen. Der mittlere Grundwasserflurabstand liegt zwischen 4,6 und 4,4 Metern unter Gelände. Die grobe Grundwasserfließrichtung ist von Süd nach Nord.

Auf Grundlage des ausgewählten städtebaulichen Entwurfs wird eine Grundwassermodellierung unter Einbeziehung der Nachbarbebauung erstellt und notwendige Maßnahmen vorgeschlagen.

Mobilität

Wird es eine neue Entlastungsstraße geben?

Grundsätzlich ist es das Ziel, den zu erwartenden Neuverkehr in das regionale und überregionale Hauptstraßennetz zu integrieren. Um die Straße Am Mitterfeld und vor allem den Kirchtruderinger Ortskern zu entlasten, hat der Stadtrat bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass eine neue Straße angelegt werden soll. Diese Straße, die südlich des Alten Riemer Friedhofs von der Straße Am Mitterfeld abzweigt, dient einerseits als Erschließungsstraße für das neue Quartier, schafft aber auch eine Verbindung vom Norden zum Rappenweg und weiter zur Wasserburger Landstraße.

Wie sieht das Konzept für den ÖPNV aus?

Eine Erweiterung des Busnetzes ist notwendig, da die U-Bahn-Station „Am Moosfeld“ nicht vom gesamten neuen Quartier aus fußläufig erreichbar ist. Daher sind derzeit an der neuen Entlastungsstraße zwei bis drei neue Bushaltestellen vorgesehen. Der ÖPNV soll in Qualität und Dichte optimiert werden, beispielsweise durch die Erstellung einer eigenständigen Busspur.

Wird es ein Mobilitätskonzept geben?

Ja. Auch bei diesem Bebauungsplanverfahren soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden. Ziel des Konzeptes ist es, das Verkehrsaufkommen im MIV zu minimieren sowie Wege auf den Umweltverbund zu verlagern und den ÖPNV-Anteils im Modal-Split zu erhöhen. Grundsätzlich folgt die Konzeption der Mobilität im Viertel der Idee der „Stadt der kurzen Wege“. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes soll die Nahmobilität gestärkt werden durch vielfältige Mobilitätsbausteinen, um so auch eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze zu erreichen. Die reduzierten, noch erforderlichen Stellplätze und die notwendigen Besucherstellplätze sollen flächensparend in unterirdischen Quartiersgaragen untergebracht werden.

Wird es neue Wege- und Radverbindungen geben?

Ja, auch dies soll es im Zusammenhang mit einem Mobilitätskonzept geben. So sollen attraktive Fuß- und Radwegverbindungen zwischen dem Riemer Park bzw. der Messestadt Riem und Kirchtrudering erstellt werden. Geachtet werden soll auch auf die überörtliche Vernetzung des Fuß- und Radverkehrs. Die Vorgaben des Radentscheids werden umgesetzt.

Die konkrete Ausgestaltung der wesentlichen städtebaulichen, landschaftsplanerischen und verkehrsplanerischen Ziele wird ausdrücklich Aufgabe des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs sein.

Freiflächen und Grün

Wie nachhaltig wird das Quartier?

Im Rahmen der Planung spielen Aspekte der Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. So sollen insbesondere Belange des Klimaschutzes berücksichtigt werden: Bereits in der Auslobung zum Wettbewerb werden Anforderungen wie etwa die Konzeption kompakter Bauformen, flächensparender Erschließungskonzepte sowie klimaschützender und ressourcenschonender (wenn bereits möglich klimaneutraler) Bauweisen berücksichtigt. Zudem soll die Quartiersentwicklung mit nachhaltigen Energiekonzepten und geeigneten zukunftsorientierten Versorgungskonzepten ausgestattet werden und so zu einer CO2-Reduzierung beitragen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es zudem ein Ziel, ein familien- und kindergerechtes Quartier entstehen zu lassen und dieses gemäß den Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu entwickeln.

Gemeinschaft und Soziale Infrastruktur

Welche sozialen Einrichtungen sind geplant?

Im künftigen Quartier möchte die Landeshauptstadt München eine Vielzahl sozialer Einrichtungen unterbringen. Dazu gehören beispielsweise eine Einrichtung für offene Kinder- und Jugendarbeit, eine vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie ein Flexi-Heim. Darüber hinaus sind ausreichend Kindergarten- sowie Kinderkrippeneinrichtungen vorgesehen.

Wird es einen Supermarkt auf dem Gelände geben?

Ja. Eine Analyse hat den Bedarf für einen Lebensmittelmarkt sowie kleinteilige Ergänzungen, etwa einen Bäcker, eine Metzgerei, einen Zeitschriftenhändler oder eine Gastronomie aufgezeigt. Die Versorgung soll als Quartiersschwerpunkt mit attraktiven Freiflächen und Freisitzangeboten gestaltet werden und soll auch Kirchtrudering mit bedienen.

Ablauf